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Wohnbaugenossenschaft Lenzburg
Wohnbaugenossenschaft
Angebot
500 Mietobjekte in genossenschaftseigenen Liegenschaften im Raum Lenzburg
Spezielles
Im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus sind - abhängig von Einkommen und Vermögenssituation - bei zahlreichen Wohnungen Mietzinsbeihilfen durch die öffentliche Hand möglich. Weitergehende Auskünfte erhalten Sie bei unserem Sekretariat.
Komfortables und preiswertes Wohnen - ein Recht für alle
Ganz dem preiswerten Wohnen verpflichtet hat sich die Wohnbaugenossenschaft Lenzburg (WGL). Obwohl heute keine Verknappung an Wohnraum zu verzeichnen ist - wie dies im Gründungsjahr 1958 der Fall war - so sind Wohnungen mit einem guten Preis-/Leistungsverhältnis für die unteren und mittleren Einkommensklassen noch immer Mangelware.
Dem entgegenwirken will und kann die WGL. Dank dem seit Jahren praktizierten sozialen Wohnungsbau, der kostengünstigen Genossenschaftsinfrastruktur sowie dem gelebten Grundsatz, keine Gewinne anzustreben, bietet die WGL im Raum Lenzburg weit über 500 eigene Mietobjekte zu vorteilhaften Konditionen an.
Auf besonders grosses Interesse stossen die in Grösse und Ausbaustandard unterschiedlichen Wohnungen hauptsächlich bei Familien mit Kindern, Einzelpersonen der unteren und mittleren Einkommensklasse sowie bei älteren Personen.
Dass "kostengünstig" nicht gleichzusetzen ist mit "limitiertem Komfort" beweisen namentlich die innerhalb der letzten Jahre neu erstellten WGL-Immobilien. Sie weisen einen neuzeitlichen Ausbaustandard auf und überzeugen durch eine moderne Raumaufteilung, geräumige Zimmer sowie familienfreundliche Aussenanlagen.
Damit die Bezeichnung Wohnqualität auch für die unteren Einkommensschichten nicht zur leeren Phrase verkommt, dafür steht die WGL seit über 50 Jahren ein. Mit einem engagierten Team und mit der Überzeugung, dass Wohnqualität zu mehr Lebensqualität führt. Ein Recht, das uns allen zusteht.
Subventionsunterstützung
Im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus werden zahlreiche Wohnungen der WGL vom Bund unterstützt.
Abhängig von der persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation erhalten Mieter und Mieterinnen somit die Möglichkeit, bei der öffentlichen Hand entsprechende Subventionen (Mietzinsbeihilfen) zu beantragen, um die monatliche Belastung zu reduzieren.
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